Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Welchen Umfang hat die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz?
Der Zeitumfang der Weiterbildung beträgt 35 Zeitstunden (a 60 Minuten) inerhalb des 5 Jahreszyklus.
Die Aufteilung erfolgt in 5 Module a 7 Stunden die auf den 5 Jahreszyklus verteilt werden können.
Gern helfen wir Ihnen bei der Planung der Weiterbildungen, Überwachung der Fristen oder geben Ihnen Hilfen zur Förderfähigkeit.